Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist für Verbraucher:innen von großer Bedeutung, da sie wichtige Informationen über Inhaltsstoffe, Herkunft und Nährwerte der Produkte bereitstellt. In Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben, die Hersteller dazu verpflichten, bestimmte Angaben auf Lebensmittelverpackungen anzugeben. Zusätzlich gibt es auch freiwillige Siegel, die bestimmte Eigenschaften der Produkte kennzeichnen. In diesem Artikel möchte ich einen Überblick über die Lebensmittelkennzeichnungen in Deutschland geben.

  1. Verpflichtende Angaben auf Lebensmittelverpackungen

Folgende Informationen müssen laut Gesetz auf Lebensmittelverpackungen angegeben werden:

1.1. Nährwertangaben:

Hier werden Informationen über den Energiegehalt und die Nährstoffzusammensetzung des Produkts angegeben. Die Angaben müssen pro 100 g oder 100 ml angegeben werden.

1.2. Zutatenliste:

Alle Zutaten des Produkts müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angegeben werden. Auch Zusatzstoffe müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden.

1.3. Allergenkennzeichnung:

Seit 2005 sind Hersteller dazu verpflichtet, alle allergenen Zutaten in der Zutatenliste hervorzuheben. Die Angabe kann entweder in der Zutatenliste selbst oder durch einen Hinweis auf einer separaten Liste erfolgen.

1.4. Mindesthaltbarkeitsdatum:

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das Produkt bei ordnungsgemäßer Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch oder Konsistenz behält. Das Datum ist mit dem Kürzel „mindestens haltbar bis“ gekennzeichnet.

1.5. Verbrauchsdatum:

Das „Verbrauchsdatum“ das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel sicher verzehrt werden kann. Es wird auch als „Verwendungsdatum“ oder „Ablaufdatum“ bezeichnet.

Das Verbrauchsdatum wird für leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Geflügel, Fisch, Milchprodukte und bestimmte Backwaren angegeben. Das Datum gibt an, bis wann das Lebensmittel sicher zu essen ist, wenn es unter bestimmten Lagerbedingungen aufbewahrt wurde. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums kann das Lebensmittel ein Gesundheitsrisiko darstellen und sollte nicht mehr verzehrt werden.

1.6. Herkunftskennzeichnung:

Seit April 2020 ist die Herkunftskennzeichnung für bestimmte Lebensmittel gültig. Dazu gehören zum Beispiel frisches oder gefrorenes Fleisch, Obst und Gemüse sowie Honig.

1.7. Bezeichnung des Lebensmittels:

Die Bezeichnung des Lebensmittels ist ein wichtiger Bestandteil und gibt Auskunft über die Art des Produkts. Die Bezeichnung muss wahrheitsgemäß und nicht irreführend sein. Dies bedeutet, dass die Bezeichnung keine falschen Angaben über das Produkt enthalten darf, um den Verbraucher in die Irre zu führen. Beispielsweise sollte ein Produkt, das als „Fruchtsaft“ bezeichnet wird, tatsächlich aus Früchten hergestellt werden und nicht aus Fruchtkonzentrat oder anderen Zutaten.

1.8. Nettofüllgewicht:

Das Nettofüllgewicht gibt Auskunft darüber, welche Menge des Produkts tatsächlich in der Verpackung enthalten ist.

2. Freiwillige Kennzeichnungen und Siegel

In Deutschland gibt es zahlreiche freiwillige Kennzeichnungen und Siegel, die von Lebensmittelherstellern und -händlern verwendet werden können, um den Verbrauchern zusätzliche Informationen über ihre Produkte zu geben. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Siegel und Kennzeichnungen vorgestellt.

2.2. Bio-Siegel:

Das Bio-Siegel wird von der Europäischen Union (EU) vergeben und garantiert, dass die Produkte aus ökologischem Landbau stammen und festgelegte Standards erfüllen. Die Verwendung des Bio-Siegels ist freiwillig, aber viele Verbraucher orientieren sich an dem Bio-Siegel bei der Auswahl ihrer Lebensmittel um sicherzustellen, dass die Lebensmittel den EU-weiten Standards für den ökologischen Landbau entsprechen.

2.3. Fairtrade-Siegel:

Das Fairtrade-Siegel wird von der Fairtrade-Organisation vergeben und garantiert, dass die Produkte unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt wurden. Produkte mit dem Fairtrade-Siegel sind oft etwas teurer als vergleichbare Produkte, aber viele Verbraucher achten darauf, dass die Produkte unter fairen Bedingungen hergestellt wurden.

2.4. MSC- und ASC-Siegel:

Das MSC- und ASC-Siegel wird von der Marine Stewardship Council und Aquaculture Stewardship Council vergeben und garantiert, dass Fisch und Meeresfrüchte nachhaltig gefangen und/oder gezüchtet wurden.

2.5. Vegetarisch- und Vegan-Siegel:

Das Vegetarisch- und Vegan-Siegel wird von verschiedenen Organisationen vergeben und garantiert, dass die Produkte keine tierischen Inhaltsstoffe enthalten. Das Siegel verhilft einer schnellen Erkennung ob das Produkt in die gewünschten Ernährungsgewohnheiten passt.

3. Kritik an der Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland

Trotz der vielen freiwilligen Kennzeichnungen und Siegel gibt es auch Kritik an der Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Kritikpunkte vorgestellt.

3.1. Unklare oder irreführende Angaben:

Einer der Haupt-Kritikpunkte an der Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland ist, dass die Angaben auf den Verpackungen manchmal unklar oder irreführend sein können. Ein Beispiel hierfür ist die Verwendung von Begriffen wie „natürlich“ oder „gesund“, die oft ohne eine klare Definition oder wissenschaftliche Grundlage verwendet werden. Verbraucher können dadurch in die Irre geführt werden und falsche Vorstellungen von den Eigenschaften des Produkts bekommen. Auch die Verwendung von Abbildungen und Farben auf der Verpackung kann eine Rolle bei der Kaufentscheidung spielen, ohne dass diese unbedingt etwas über die Qualität oder Inhaltsstoffe des Produkts aussagen.

3.2. Schwachstellen bei der Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften:

Die Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland sind zu schwach. Es gibt immer wieder Berichte über Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften, die jedoch oft nicht ausreichend geahndet werden. Dies kann dazu führen, dass Verbraucher falsch informiert werden und Produkte kaufen, die nicht den deklarierten Standards oder Ernährungsgewohnheiten entsprechen.

3.3. Fehlende Angaben zu Herkunft und Produktionsbedingungen:

Ein weiterer Kritikpunkt an der Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland ist, dass es oft keine Angaben zur Herkunft und zu den Produktionsbedingungen gibt. Verbraucher möchten oft wissen, woher die Lebensmittel kommen und unter welchen Bedingungen sie hergestellt wurden. Dies kann jedoch aufgrund von Lücken in den Kennzeichnungsvorschriften schwierig sein. Es gibt jedoch Bestrebungen auf europäischer Ebene, die Kennzeichnungsvorschriften zu verbessern und die Angaben zur Herkunft und zu den Produktionsbedingungen zu erweitern.

Insgesamt bietet die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Deutschland den Verbrauchern eine wichtige Informationsquelle, um fundierte Entscheidungen beim Einkauf von Lebensmitteln zu treffen. Während es einige Kritikpunkte gibt, gibt es auch Bestrebungen, die Kennzeichnungsvorschriften zu verbessern und zu erweitern, um den Verbrauchern noch mehr Informationen zur Verfügung zu stellen.

Wenn du noch weitergehende Informationen zu diesen Themen haben möchtest empfehle ich dir:

  • Seiten der Verbraucherschutzzentralen
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
  • Seiten der einzelnen Siegel

Quellen:

www.bmel.de

www.verbraucherzentrale.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert